Wer fliegen möchte, muss einige gesundheitliche Voraussetzungen erfülen. Dazu gehört zum Beispiel eine Sehstärke von 100% (auch mit Brille) und ein gutes Gehör. Diese Voraussetzungen werden in regelmäßigen Abständen von speziellen Fliegerärzten untersucht.
Die Ausbildung kann man mit 14 Jahren beginnen. Den Luftfahrerschein bekommt man aber frühestens mit dem 16. Geburtstag ausgestellt.
1. Teil:
Die praktische Ausbildung startet mit Flügen in einem doppelsitzigen Segelflugzeug. Der Schüler sitzt dabei, wie später auch als fertiger Pilot, auf dem vorderen Sitz. Der Fluglehrer sitzt hinten und hat dort dieselben Steuerungen zur Verfügung wie der Schüler.
Zu Anfang übernimmt der Lehrer die komplette Steuerung des Flugzeuges. Er führt den Schüler nach und nach in die Bedienung der einzelnen Ruder ein. Gemeinsam fliegen sie im Laufe der Ausbildung verschiedene Übungen, bei denen der Flugschüler immer selbstständiger agiert. Je sicherer der Schüler wird, umso mehr wird der Fluglehrer ihm die Bedienung der Steuerung alleine überlassen und ihn nur noch mit Worten korrigieren.
Nach durchschnittlich 60 Starts mit Lehrer kommt dann der große Tag für den Schüler (und den Lehrer!). Wenn der Fluglehrer feststellt, dass er beim Fliegen nichts mehr zu tun hat, wird er sich dafür entscheiden, den Schüler alleine fliegen zu lassen. Ab dann ist der Lehrer nur noch per Funk mit dem Schüler verbunden.
Die ersten drei Alleinflüge bilden die sogenannte A-Prüfung und schließen den ersten Ausbildungsabschnitt ab.
2. Teil:
Der zweite Ausbildungsabschnitt dient dazu, die im ersten Abschnitt gewonnenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. Hierbei steht das Finden und Ausnutzen von Aufwinden (Thermiken) im Vordergrund und der Schüler absolviert seine ersten längeren Flüge im Alleinflug. Ab jetzt darf der Schüler auch die ersten einsitzigen Segelflugzeuge fliegen.
Dieser Abschnitt schließt mit der B- und C-Prüfung.
3.Teil:
Nun hat der Flugschüler alle Fertigkeiten zum selbstständigen Bedienen eines Segelflugzeuges erlangt. Der folgende Ausbildungsabschnitt beinhaltet alle Techniken, die er für Streckenflüge (Überlandflüge) benötigt. Dazu gehören zwei Streckenflugeinweisungen (navigatorisch und meteorologisch), sowie eine Außenlandeübung.
Nach Beendigung dieses Teils und dem Bestehen der theoretischen Luftfahrerprüfung steht der abschließenden praktischen Prüfung nichts mehr im Wege. Dazu wird ein amtlicher Prüfer der Luftfahrtbehörde beauftragt, mit dem Anwärter drei Starts durchzuführen, bei denen bestimmte Übungen geflogen werden. Wenn dies ohne Fehler gelingt, ist die Ausbildung abgeschlossen.
Der Flugschüler erhält den Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer.
In der theoretische Ausbildung lernen die Flugschüler*innen alles, was sie wissen müssen, zu den Themen Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Wenn die Ausbilder*innen davon überzeugt sind, dass der Flugschüler oder die Flugschülerin über ausreichend gute theoretische Kenntnisse verfügt, kann die theoretische Prüfung abgelegt werden.