Dieser Artikel soll ihnen einen schnellen Überblick über die Ausbildung zum Segelflugzeugführer geben.
Welche Voraussetzungen gibt es? :
Wer fliegen möchte, muss einige gesundheitliche Voraussetzungen erfülen. Dazu gehört zum Beispiel eine Sehstärke von 100% (auch mit Brille) und ein gutes Gehör. Diese Voraussetzungen werden in regelmäßigen Abständen von speziellen Fliegerärzten untersucht.
Die Ausbildung kann man mit 14 Jahren beginnen. Den Luftfahrerschein bekommt man aber frühestens mit dem 16. Geburtstag ausgestellt.
Die praktische Ausbildung:
1. Teil:
Die praktiscche Ausbildung startet mit Flügen in einem doppelsitzigen Segelflugzeug. Der Schüler sitzt dabei, wie später auch als fertiger Pilot, auf dem vorderen Sitz. Der Fluglehrer sitzt hinten und hat dort die selben Steuerungen zur Verfügung.
Zu Anfang übernimmt der Lehrer die komplette Steuerung des Flugzeuges. Er führt den Schüler nach und nach in die Bedienung der einzelnen Ruder ein. So werden nach und nach Übungen geflogen, sodass der Flugschüler immer selbstständiger fliegt. Dies wird solange geübt, bis der Fluglehrer den Schüler alles allein tun lässt und ihn nur noch mit Worten korrigiert.
Nach durchschnittlich 60 Starts mit Lehrer kommt dann der große Tag für den Schüler (und den Lehrer!). Der Fluglehrer hat beim Fliegen nichts mehr zu tun und entscheidet sich, den Schüler ganz alleine fliegen zu lassen. Also steigt der Lehrer aus und ist vom Boden aus nur noch per Funk mit dem Schüler verbunden.
Die ersten drei Alleinflüge bilden die sogenannte A-Prüfung und schließen den ersten Ausbildungsabschnitt ab.
2. Teil:
Der zweite Ausbildungsabschnitt dient dazu, die im ersten Abschnitt gewonnenen Kenntnisse zu vertiefen. Hierbei steht dann das Finden und Ausnutzen von Aufwinden (Thermiken) im Vordergrund und der Schüler absolviert seine ersten längeren Flüge im Alleinflug.
Hierbei darf der Schüler dann auch die ersten einsitzigen Segelflugzeuge fliegen. Dieser Abschnitt schließt mit der B- und C-Prüfung, die jeweils eine Erweiterung der A-Prüfung darstellen.
3.Teil:
Nun hat der Flugschüler alle Fertigkeiten zum Bedienen eines Segelflugzeuges erlangt. Der folgende Ausbildungsabschnitt beinhaltet alle Technicken, die er für Streckenflüge (Überlandflüge) benötigt.
Dazu gehören zwei Streckenflugeinweisungen (navigatorisch und meteorologisch), sowie eine Aussenlandeübung.
Nach Beendigung dieses Teils und dem Bestehen der theoretischen Luftfahrerprüfung steht einer praktischen Prüfung nichts mehr im Wege.
Hierbei wird ein amtlicher Prüfer der Luftfahrtbehörde beauftragt, mit dem Anwärter drei Starts durchzuführen, bei denen bestimmte Übungen geflogen werden müssen. Wenn dies ohne Fehler gelingt, ist die Ausbildung abgeschlossen und der Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer wird ausgestellt.
Die theoretische Ausbildung:
Unterricht:
Während im Sommer die praktische Ausbildung im Vordergrund steht, wird im Winter Theorieunterricht erteilt. Unsere Fluglehrer bringen euch hier alles bei, was ihr zum Bestehen der theoretischen Prüfung benötigt. Diese Prüfung gliedert sich in 7 Fächer: Luftrecht, Aerodynamik, Technik, Navigation, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen und Menschliches Leistungsvermögen.
Die Prüfung:
Die Prüfung wird von der Landesluftfahtbehörde in Wolfenbüttel abegnommen. Sie ist ein computergestützter Test mit ca. 40 Fragen pro Fach. Die Fragen sind einem amtlichen Fragenkatalog entnommen der ungefähr 200 Fragen pro Fach beinhaltet. Das hört sich nach einer gewaltigen Menge Lernstoff an, ist aber mit dem richtigen Ehrgeiz gut zu schaffen.
Die Funkprüfung:
Für den Segelflug benötigt man das sogenannte "BZF2" (beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis 2). Dies wird in Bremen abgenommen. Hierzu muss der Prüfling einen theoretischen Teil mit 100 Fragen bestehen. Die praktische Prüfung besteht aus je einem simulierten An-und Abflug von einem kontrollierten Flughafen.
Dauer der Ausbildung:
Die Dauer der Ausbildung im Veriein beträgt je nach äußeren Umständen (z.B.: Wetter und Beteiligung/Begabung des Schülers) ca. 2-3 Jahre.
Luftfahrerschein - und dann?
Auch mit Erhalt der Lizenz ist die Ausbildung noch lange nicht abgeschlossen. Man kann sich, je nach Interesse, z.B.: im Bereich des Streckenfluges oder Kunstfluges durch Lehrgänge und Wettbewrebe weiterbilden und mit anderen messen. Andere lassen sich zu Fluglehren oder Fluggeräteprüfern ausbilden.
Für die Weiterbildung sind kaum Grenzen gesetzt.
Fragen? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gern weiter! Hier können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.